Watt soll das alles heis­sen?

Ihre Strom­rech­nung ein­fach erklärt

Kilo­watt­stun­den, Hoch­ta­rif, Nie­der­ta­rif, Netz­nut­zung usw. – was bedeu­ten eigent­lich die­se Anga­ben auf Ihrer Strom­rech­nung? Wir erklä­ren es Ihnen kurz und ein­fach, und zei­gen Ihnen, wie Sie die­se bequem und unkom­pli­ziert online bezah­len kön­nen.

1. Kun­den­num­mer, Rech­nungs­num­mer und Datum
Falls Sie sich beim Kun­den­dienst mel­den, weil Sie eine Fra­ge zu Ihrer Strom­rech­nung haben, hel­fen uns die­se Anga­ben, um Ihnen mög­lichst rasch wei­ter­zu­hel­fen.

2. Objekt-ID, Bezeich­nung, Meter­ing­code
Hier sehen Sie, für wel­ches Objekt – für wel­ches Wohn­haus, wel­ches Gebäu­de oder wel­che Woh­nung – die Rech­nung aus­ge­stellt wur­de. Der Meter­ing­code ent­spricht dem genau­en Stand­ort Ihres Strom­zäh­lers. Er ent­spricht sozu­sa­gen den Koor­di­na­ten des Zäh­lers: CH steht für Schweiz, anschlies­send ste­hen Zif­fern für den Ver­teil­netz­be­trei­ber usw.

3. Mess­wer­te
Hier sehen Sie, wie viel Strom (Ener­gie) Sie in der ver­gan­ge­nen Mess­pe­ri­ode bezo­gen haben. Die Zäh­ler­num­mer muss mit der Num­mer auf Ihrem Strom­zäh­ler über­ein­stim­men. Wir geben jeweils Ihren alten Zäh­ler­stand an, sowie den Zäh­ler­stand, der abge­le­sen wur­de – Ihr Ver­brauch ent­spricht der Dif­fe­renz die­ser Zäh­ler­stän­de.

Wir unter­schei­den zwei For­men von Zäh­lern, Haus­halts­zäh­ler und Indus­trie- oder Gewer­be­zäh­ler. Bei den Haus­halts­zäh­lern wird der gesam­te Strom durch den Zäh­ler geführt und gemes­sen – und dar­um auch mit Fak­tor 1 ver­rech­net. Bei grös­se­ren Ver­brau­chern wird nur ein Teil des Stroms durch den Zäh­ler geführt, da die Kabel viel dicker und die Zäh­ler sonst ent­spre­chend rie­sig wären. Wird zum Bei­spiel die Hälf­te des Ver­brauchs gemes­sen, wird der gemes­se­ne Wert anschlies­send mit Fak­tor 2 ver­rech­net.

Hoch- und Nie­der­ta­rif heisst übri­gens, dass Sie für Ihren Strom nicht immer gleich viel bezah­len. In der Nacht, von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt der Nie­der­ta­rif, dann ist der Strom güns­ti­ger als am Tag, also von 6:00 bis 22:00 Uhr. Zudem gel­ten von Okto­ber bis März ande­re Tari­fe als im Som­mer. Im Som­mer ist der Strom noch ein wenig güns­ti­ger, weil dann die Strom­pro­duk­ti­on in der Schweiz auf Hoch­tou­ren läuft und gleich­zei­tig der Ver­brauch in der war­men Jah­res­zeit tie­fer ist.

Mit dem güns­ti­ge­ren Nacht­strom ver­su­chen wir, einen Anreiz zu geben, den Strom­ver­brauch etwas in die Nacht zu ver­schie­ben und dadurch gleich­mäs­si­ger über den Tag zu ver­tei­len. Da Elek­tri­zi­tät näm­lich nicht so ein­fach gespei­chert wer­den kann, muss sie immer dann erzeugt wer­den, wenn sie auch ver­braucht wird. Wenn Sie dar­um zum Bei­spiel Ihren Geschirr­spü­ler nachts lau­fen las­sen, wenn die Men­schen und vie­le ihrer Gerä­te schla­fen, hat das vie­le Vor­tei­le: Sie spü­len nicht nur güns­ti­ger, son­dern leis­ten auch einen Bei­trag an einen kon­stan­te­ren Strom­ver­brauch und eine aus­ge­gli­che­ne­re Netz­be­las­tung.

4. Kos­ten «Ener­gie»
Hier sehen Sie, wel­ches Strom­pro­dukt Sie bezie­hen, und wie viel Sie in der aktu­el­len Rech­nungs­pe­ri­ode dafür bezah­len müs­sen. Aus­ge­wie­sen sind dabei, wie bereits erwähnt, der Hoch- und Nie­der­ta­rif.

Falls Sie eine eige­ne Solar­an­la­ge haben, und Ihre Ener­gie teil­wei­se ins Netz zurück­spei­sen, sehen Sie hier auch, wel­chen Betrag wir Ihnen dafür rück­ver­gü­ten.

5. Kos­ten «Netz­nut­zung»
Die Gebühr für die Netz­nut­zung betrifft die Kos­ten für Bau, Betrieb und Unter­halt unse­res Strom­net­zes. Dabei bezah­len Sie eine jähr­li­che Grund­ge­bühr und einen zusätz­li­chen Anteil, der Ihnen im Ver­hält­nis zu Ihrem Ener­gie­ver­brauch ver­rech­net wird. «Wirk» steht übri­gens für Wirk­ener­gie und damit wie unter Punkt 3 und 4 für Ihren tat­säch­li­chen Ver­brauch.

6. Kos­ten «Abga­ben»
Unter den Abga­ben fas­sen wir zwei Berei­che zusam­men. Da wären einer­seits die Sys­tem­dienst­leis­tun­gen, deren Kos­ten von der Swiss­grid AG erho­ben wer­den. Sie ist dafür ver­ant­wort­lich, dass die Netz­qua­li­tät und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit auf dem Schwei­zer Höchst­span­nungs­netz gewähr­leis­tet ist. Ganz kon­kret sor­gen die Sys­tem­dienst­leis­tun­gen für einen stän­di­gen Aus­gleich zwi­schen Ver­brauch und Pro­duk­ti­on.

Wei­ter hin­zu kom­men die Bun­des­ab­ga­be für die öko­lo­gi­schen Sanie­run­gen der Was­ser­kraft­an­la­gen (Gewäs­ser­schutz­ab­ga­be) und die Finan­zie­rung des kos­ten­de­cken­den Ein­spei­se­ver­gü­tungs­sys­tems (KEV) für erneu­er­ba­re Ener­gien.

Zah­len Sie Ihre Strom­rech­nung ganz ein­fach online!

Die Umwelt und auch Res­sour­cen zu scho­nen, ist uns sehr wich­tig. Dar­um bie­ten wir Ihnen mit Natur­Ener­gie nicht nur Strom aus 100 % Wal­li­ser Was­ser- und Son­nen­en­er­gie an – wir ver­su­chen auch, Sie dabei zu unter­stüt­zen, selbst im All­tag nach­hal­ti­ger zu wer­den. Dar­um bie­ten wir Ihnen zum Bei­spiel ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten an, auf papier­lo­se Rech­nun­gen umzu­stei­gen.

Kun­den­por­tal
Auch auf dem VED-Kun­den­por­tal fin­den Sie Ihre Strom­rech­nung. Haben Sie noch kei­nen Account? Mit Ihrer Kun­den­num­mer und der letz­ten Rech­nungs­num­mer kön­nen Sie die­sen unter egovcenter.ch/ved ganz ein­fach erstel­len.

Anschlies­send genügt eine Mail an kundendienst@evwr.ch, um die Papier­rech­nung abzu­be­stel­len. Wir infor­mie­ren Sie dann jeweils per Mail, wenn eine neue Strom­rech­nung in Ihrem Online-Kon­to ein­ge­gan­gen ist.

E‑Bill
Erhal­ten Sie Ihre Rech­nun­gen direkt im E‑Banking und bezah­len Sie die­se mit weni­gen Maus­klicks. Die E‑Rechnung rich­ten Sie direkt in Ihrem E‑Banking ein. Nur für Ban­ken mit Sitz in der Schweiz.

E‑Mail
Sie möch­ten Ihre Strom­rech­nung ganz ein­fach per Mail erhal­ten? Kein Pro­blem: Schi­cken Sie eine E‑Mail an kundendienst@evwr.ch und wir schi­cken Ihnen Ihre Rech­nung von nun an als PDF per Mail.

Last­schrif­ten­ver­fah­ren LSV
Mit dem LSV bezah­len sich Ihre Rech­nun­gen bei­na­he von selbst: Sie unter­schrei­ben eine Belas­tungs­er­mäch­ti­gung und die Bank gibt die Belas­tung ab Ihrem Kon­to für Sie frei. Das Wider­spruchs­recht schützt Sie gegen unge­recht­fer­tig­te For­de­run­gen. Wenn Sie per LSV bezah­len möch­ten, schi­cken Sie bit­te eine E‑Mail an kundendienst@evwr.ch. Gemein­sam mit Ihnen unter­neh­men wir die not­wen­di­gen Schrit­te. Für Ban­ken mit Sitz in der Schweiz.