Infor­ma­tio­nen und Ener­gie­ge­set­ze 2026

Ab Janu­ar 2026 tre­ten in der Schweiz wich­ti­ge Neue­run­gen im Ener­gie- und Strom­ver­sor­gungs­ge­setz in Kraft. Ziel die­ser Anpas­sun­gen ist es, das Strom­netz zu sta­bi­li­sie­ren, erneu­er­ba­re Ener­gien bes­ser zu inte­grie­ren sowie den Eigen­ver­brauch und neue Ener­gie­for­men zu för­dern. Auf die­ser Sei­te fin­den Sie eine über­sicht­li­che Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­ten Ände­run­gen und erfah­ren, was die­se kon­kret für Sie als Kun­din oder Kun­de bedeu­ten.

Über­blick der wich­tigs­ten Neue­run­gen ab Janu­ar 2026

Ab dem 1. Janu­ar 2026 gilt in der Schweiz eine neue Rege­lung für die Ein­spei­sung von Solar­strom. Sie stellt sicher, dass das Strom­netz trotz wei­te­rem Aus­bau der Pho­to­vol­ta­ik sta­bil bleibt.

Für neue Solar­an­la­gen ab 2026 ist die Ein­spei­se­be­gren­zung von 70 % der DC-Nenn­leis­tung (kWp) ver­bind­lich. Sie wird in der Regel auto­ma­tisch über den Wech­sel­rich­ter oder eine Steue­rung umge­setzt, sodass für Betrei­ber kein zusätz­li­cher Auf­wand ent­steht, sofern die Anla­ge kor­rekt geplant ist.

Für Betrei­ber bestehen­der Solar­an­la­gen, die vor 2026 in Betrieb genom­men wur­den, besteht kein Hand­lungs­be­darf. Die aktu­el­len Ein­spei­se­re­ge­lun­gen blei­ben wei­ter­hin gül­tig und die Anla­gen kön­nen unver­än­dert betrie­ben wer­den. Erst wenn nach 2026 der Wech­sel­rich­ter ersetzt oder die Anla­ge wesent­lich ange­passt wird, muss die neue Ein­spei­se­re­ge­lung berück­sich­tigt wer­den.

In der Pra­xis sind die Aus­wir­kun­gen gering: Der Ener­gie­ver­lust durch die Begren­zung liegt meist unter 1 % pro Jahr. Durch eine geziel­te Opti­mie­rung des Eigen­ver­brauchs, bei­spiels­wei­se mit einem Strom­spei­cher oder intel­li­gen­ten Steue­run­gen, bleibt Solar­strom auch künf­tig wirt­schaft­lich attrak­tiv.

Die neue Ein­spei­se­re­ge­lung bringt kaum Ein­schrän­kun­gen mit sich und schafft gleich­zei­tig die Grund­la­ge für mehr Solar­strom in einem sta­bi­len und zukunfts­fä­hi­gen Strom­netz.

Mit dem neu­en Strom­ge­setz ändern sich die gesetz­li­chen Vor­ga­ben für die Nut­zung von Fle­xi­bi­li­tät im Strom­netz. Fle­xi­bi­li­tät bedeu­tet, dass bestimm­te elek­tri­sche Anla­gen wie zum Bei­spiel Wär­me­pum­pen, Boi­ler, Bat­te­rie­spei­cher oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zeit­lich gesteu­ert wer­den kön­nen, um das Strom­netz zu ent­las­ten und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit zu erhö­hen. Die­se Steue­rung hilft, Schwan­kun­gen im Strom­netz aus­zu­glei­chen und erneu­er­ba­re Ener­gien effi­zi­en­ter zu nut­zen.

Neu ist, dass sol­che Fle­xi­bi­li­tä­ten nur noch genutzt wer­den dür­fen, wenn die betrof­fe­nen Kun­din­nen und Kun­den dem aus­drück­lich zustim­men. Damit wird sicher­ge­stellt, dass trans­pa­rent und klar gere­gelt ist, wie und wofür eine Anla­ge netz­dien­lich ein­ge­setzt wird. Ohne die­se Zustim­mung dür­fen steu­er­ba­re Anla­gen künf­tig nicht mehr für die Fle­xi­bi­li­täts­nut­zung ein­ge­setzt wer­den.

Für Kun­din­nen und Kun­den mit ent­spre­chen­den Anla­gen ist gemäss den neu­en gesetz­li­chen Vor­ga­ben eine aus­drück­li­che Zustim­mung erfor­der­lich, damit die Fle­xi­bi­li­tät wei­ter­hin genutzt wer­den darf. Ohne die­se Zustim­mung ist eine Nut­zung künf­tig nicht mehr zuläs­sig. Kun­din­nen und Kun­den haben jedoch die Mög­lich­keit, der Nut­zung ihrer Fle­xi­bi­li­tät zu wider­spre­chen bzw. sich davon abzu­mel­den. Dies ist mög­lich, indem das Online-For­mu­lar aus­ge­füllt wird.

Die Strom­rech­nung setzt sich aus meh­re­ren Bestand­tei­len zusam­men, die unter­schied­li­che Leis­tun­gen abde­cken. Dazu gehö­ren die Ener­gie­kos­ten für den tat­säch­lich ver­brauch­ten Strom, die Netz­nut­zungs­kos­ten für Betrieb, Unter­halt und Aus­bau des Strom­net­zes sowie gesetz­li­che Abga­ben und Gebüh­ren. Die­se kla­re Auf­tei­lung sorgt dafür, dass die ein­zel­nen Kos­ten nach­voll­zieh­bar aus­ge­wie­sen wer­den.

Ab Janu­ar 2026 wird auf der Strom­rech­nung zusätz­lich auch das Mess­ent­gelt sepa­rat aus­ge­wie­sen. Die­se zusätz­li­che Posi­ti­on wirft bei vie­len Kun­din­nen und Kun­den zunächst Fra­gen auf, dient jedoch vor allem der bes­se­ren Trans­pa­renz.

Das Mess­ent­gelt umfasst sämt­li­che Leis­tun­gen rund um die Mes­sung des Strom­ver­brauchs. Dazu zäh­len der Strom­zäh­ler (das Mess­ge­rät) selbst, des­sen Betrieb und Unter­halt, die regel­mäs­si­ge Able­sung sowie die Ver­ar­bei­tung und siche­re Über­mitt­lung der Ver­brauchs­da­ten. Mit der fort­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung der Strom­ver­sor­gung und dem Ein­satz moder­ner Smart Meter gewinnt eine prä­zi­se und zuver­läs­si­ge Mes­sung zuneh­mend an Bedeu­tung. Sie bil­det die Grund­la­ge für eine kor­rek­te Abrech­nung von Ver­brauch und Ein­spei­sung sowie für neue, zukunfts­ori­en­tier­te Tarif­mo­del­le.

Durch die sepa­ra­te Aus­wei­sung des Mess­ent­gelts wer­den die ein­zel­nen Kos­ten­be­stand­tei­le auf der Strom­rech­nung klar von­ein­an­der getrennt, trans­pa­rent dar­ge­stellt und bes­ser ver­gleich­bar, sowohl inner­halb der eige­nen Rech­nung als auch zwi­schen ver­schie­de­nen Anbie­tern.

Als mar­kan­tes­te Ände­rung des neu­en Bun­des­ge­set­zes wird ab 2026 die Tarif­kom­po­nen­te «Mes­sung» als sepa­ra­te Zei­le auf den Rech­nun­gen auf­ge­führt. Aller­dings sind dies nicht neue Kos­ten. Die­se wur­den bis anhin in der Tarif­kom­po­nen­te «Netz­nut­zung» ein­ge­rech­net. Sie beinhal­tet neben den Auf­wen­dun­gen für den Strom­zäh­ler, unab­hän­gig davon ob kon­ven­tio­nell oder Smart Meter, auch die Kos­ten für die Erhe­bung der Ver­brauchs­da­ten und deren Ver­ar­bei­tung. Das Ent­gelt für die Mes­sung wird pro Zäh­ler erho­ben.

Neu­es Kun­den­por­tal – Ein­fach. Digi­tal. Jeder­zeit ver­füg­bar

Seit Janu­ar 2026 steht Ihnen unser neu­es Kun­den­por­tal zur Ver­fü­gung. Es ermög­licht Ihnen einen schnel­len, über­sicht­li­chen und siche­ren Zugang zu allen wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen rund um Ihren Strom – bequem online, jeder­zeit und über­all. Im Kun­den­por­tal kön­nen Sie Ihre Rech­nun­gen ver­wal­ten, Ihren Strom­ver­brauch im Blick behal­ten und pas­sen­de Strom­pro­duk­te ent­de­cken. Zudem las­sen sich vie­le Anlie­gen ein­fach selbst erle­di­gen, etwa das Mel­den eines Umzugs, das Ändern Ihrer Adres­se oder das Erfas­sen Ihres Zäh­ler­stands.

Alle Infor­ma­tio­nen zum neu­en Kun­den­por­tal sowie ein kur­zes Video über die Funk­tio­nen fin­den sie hier.

eBill – Rech­nun­gen ein­fach und sicher bezah­len

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